Vermietung einer Wohnung ab sofort
Wichtiger Hinweis zu Rechtsverordnungen (RVO), Allgemeinverfügungen (AV), Anordnungen (AO) und Bekanntmachungen zu SARS-CoV-2-Virus
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie die aktuell gültigen Rechtsverordnungen (RVO), Allgemeinverfügungen (AV), Anordnungen (AO) und Bekanntmachungen zum SARVS-CoV-2-Virus auf der Homepage des Landkreises Schmalkalden-Meiningen finden.
Warnung Afrikanische Schweinepest
Information Standorte Hundekotbeutelspender
Erforderliche Unterlagen zur An- bzw. Ummeldung
1. Personalausweis und/oder Reisepass
2. Ausweise der Familienangehörigen: Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen,
müssen die Geburtsurkunden vorgelegt werden
3. Bestätigung des Wohnungsgebers - Ohne diese Wohnungsgeberbestätigung
kann die An- bzw. Ummeldung nicht vollzogen werden!